Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Teams im Einklang (Stand: 20.01.2026).
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge, Leistungen und Workshops, die durch Teams-im-Einklang.at (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) für Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) durchgeführt werden. Mit der Beauftragung erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen an.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Teambuilding-Workshops, Team-Coachings und -Trainings unter Einsatz von Musikinstrumenten und systemischen Reflexions- und Transfermethoden.
3. Angebot und Honorar
Alle Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail ausreichend) zustande.
Das vereinbarte Honorar versteht sich exklusive anfallender Reise- und Verpflegungskosten, sofern diese nicht explizit im Angebot enthalten sind. Alle Preise verstehen sich als Nettobeträge. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Die Rechnungslegung erfolgt nach Durchführung der Leistung und ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zahlbar.
4. Stornobedingungen
Da die Planung der Workshops eine Vorlaufzeit für Personal und Logistik (Instrumentarium) erfordert, gelten folgende Stornosätze:
Bis 22 Tage vor Termin: kostenfrei.
21 bis 11 Tage vor Termin: 50 % des vereinbarten Honorars.
Bis 10 Tage vor Termin oder bei Nichterscheinen: 100 % des Honorars.
5. Durchführung und Haftung
Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Instrumente in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung.
Die Teilnahme an den Workshops erfolgt auf eigene Gefahr. Für Sach- oder Personenschäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Instrumente oder während der Übungen entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
Der Auftraggeber sorgt für einen geeigneten Raum (Größe, Belüftung, Akustik).
6. Urheberrecht und Bildmaterial
Sämtliche Workshop-Unterlagen und Konzepte sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
Die Anfertigung von Foto- oder Videoaufnahmen während des Workshops zu Werbezwecken durch den Auftragnehmer bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers und der Teilnehmer (Datenschutz).
7. Geheimhaltung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Interna des Auftraggebers strengstes Stillschweigen zu bewahren.
8. Änderungen
Änderungen der vereinbarten Leistungen bedürfen der Schriftform.
9. Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Linz, Oberösterreich.
